Der Innendienst
Wir geben gern einen fachlichen Rat - und wenn es für das Pflastern der Garagenauffahrt ist.
Planungen selbst beginnen in der Regel mit einem Bauantrag und enden in einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung. Sie werden vertraglich vereinbart und lösen auf der Grundlage des Ingenieurvertrages eine Honorarforderung aus.
Es kommt vor, dass dem Bauherrn die Höhe des Honorars zunächst nicht angemessen erscheint. Lassen Sie sich nicht täuschen ! Schon dadurch, dass die Ausführenden mit dem Leistungsverzeichnis eine sichere Kalkulationsgrundlage ausgehändigt bekommen und die Angebote absolut vergleichbar sind, entsteht Kostensicherheit. Wir ermitteln das wirtschaftlichste Angebot - Sie müssen entscheiden. Unser Ziel war es immer, eine komplette Planungsleistung abzugeben. Deshalb bieten wir die Entwurfsvermessung oder einfache Sondierungen des Baugrundes von vornherein mit an. Auch eine Bewertung des Eingriffes in die Natur nebst Kompensation können Sie von uns verlangen.

